Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. LEISTUNGSVEREINBARUNG


1.1. Die Leistung von „Die Hochzeitsplaner“ beinhaltet konkret die Planung und Organisation der Hochzeit der/des Auftraggebers/in so wie im gemeinsam erstellten Ablaufplan und in der Kostenaufstellung vereinbart und die Betreuung der standesamtlichen Trauung sowie der kirchlichen Hochzeit.


1.2. Der/Die Auftraggeber/in erklärt sich einverstanden, dass „Die Hochzeitsplaner“ in ihrem/seinem Namen und auf ihre/seine Rechnung jene Unternehmen beauftragen, die mündlich, schriftlich oder per Mail vereinbart wurden. Zwischen den beauftragten Unternehmen und den Hochzeitsplanern entsteht kein Vertragsverhältnis. Die Hochzeitsplaner sind lediglich die Vermittler zwischen den Auftragsgebern und den beauftragten Unternehmen.


1.3. Werden Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber/in oder Ihrem/Ihrer Verlobten und den Hochzeitsplanern abgeschlossen, so gelten diese Vereinbarungen sowohl für den/die Auftraggeber/in als auch Ihrem/Ihrer Verlobten, auch wenn diese ohne Kenntnis bzw. dem Einverständnis des/der anderen getroffen wurden.


1.4. Per Vertragsunterzeichnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hochzeitsplaner als gelesen und akzeptiert.

 

2. BERATUNGSHONORAR UND SONSTIGE LEISTUNGEN

 

2.1. Das Beratungshonorar wird bei Vertragsunterzeichnung festgelegt und inkludiert die Organisation der standesamtlichen und/oder der kirchlichen/freien Trauung am Tag der Hochzeit bis längstens 22.00 Uhr sowie die Organisation im Vorfeld im Ausmaß von 60 Beratungsstunden. Darüber hinausgehende Beratungsstunden werden nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer zu einem Stundensatz von € 89 (inkl. 20% Ust.) gesondert verrechnet.


2.2. 50 % des Beratungshonorars sind spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung auf das unten angeführte Konto, die restlichen 50 % sind 1 Woche vor der Hochzeit zahlbar.


2.3. Im Falle eines Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in der Höhe von 7 % p.A. des noch fälligen Betrages verrechnet.

 

2.4. Bei Hochzeiten und Beratungsgesprächen außerhalb von Wien, wird dem/der Auftraggeber/in ab Stadtgrenze Wien als Fahrkostenersatz Euro 0,70 pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet, welches am Tag der Hochzeit zahlbar ist.

2.5. Bei Hochzeiten ab einer Entfernung von mehr als 150 km ab Stadtgrenze Wien, ist den Hochzeitsplanern am Hochzeitstag ein Doppel- bzw. zwei Einzelzimmer für eine Nächtigung am Tag der Hochzeit zur Verfügung zu stellen. 

3. STORNOVEREINBARUNGEN


3.1. Bei Stornierung bis acht Wochen vor der Hochzeit wird eine Stornogebühr von 75 %, ab acht Wochen vorher von 100 % des Beratungshonorars verrechnet.


3.2. Alle Stornogebühren, die bei den von den Hochzeitsplanern im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragten Unternehmen anfallen, sind von dem/der Auftraggeber/in entsprechend der dort gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu tragen.


3.3. „Die Hochzeitsplaner“ treten als Vermittler zwischen den Auftraggebern und den vereinbarten Vertragsunternehmen auf. Für Mängel, Vertragsbrüche oder Schäden, die den Auftraggebern durch die Vertragsunternehmen entstehen, übernehmen die Hochzeitsplaner keine Haftung. Es können bei den Hochzeitsplanern keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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